Für die Leistungsempfänger über 14 Jahre wird eine Karte ausgegeben, die mit einer eigenen IBAN verbunden ist. Sobald die Karte zu Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird, ist nur noch die IBAN der Hauptkarte relevant für die Aufladung.
Wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet, wird die Mitgliedskarte wieder zu einer eigenständigen Bezahlkarte mit eigener IBAN.
Die Karte kann weiterhin zum Erhalt von Leistungen verwendet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn das Kind sich nur noch für einige Monate in der Bedarfsgemeinschaft befindet.