Eine Bezahlkarte kann für Kinder ab 14 Jahren angelegt werden. Kinder unter 14 Jahren können nicht als Leistungsempfänger angelegt werden.
Jedoch gibt es in einer Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit, Mitglieder unter 14 Jahre zu erfassen, um das Bargeldabhebelimit und den Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft jeweils richtig zu ermitteln.