Kann der hinterlegte Freibetrag geändert werden?

Der Freibetrag ist der Betrag, den ein Leistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz ansparen darf.

Im Verwaltungsportal ist dieser Betrag auf 200 € vor eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, den Freibetrag anzupassen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.

Wenn Sie den Freibetrag ändern möchten, dann können Sie dies im Freifeld unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ > „Freibetrag anpassen“ durchführen. Bestätigen Sie Ihre Änderungen mit dem Button „Daten speichern“. 

Bei einer Ad-Hoc-Aufladung (Guthaben verwalten) sehen Sie den hinterlegten Freibetrag direkt im vorgesehenen Feld. Sollte der Kontostand unter dem eingestellten Freibetrag liegen, so wird dieser nicht berücksichtigt. So spielt er beispielsweise auch bei einer Erstaufladung der Karte keine Rolle, da der Kontostand hier 0 € beträgt. Sobald der Kontostand höher als der eingestellte Freibetrag ist, wird der finale Aufladebetrag und der neue Kontostand automatisch berechnet. Sofern der Freibetrag bei der Aufladung nicht berücksichtigt werden soll, kann dies mit dem Auswahlfeld unter „Neuer Kontostand“ ausgewählt werden. 

Auch bei einer SEPA-Überweisung wird der Freibetrag automatisch einmal per mensem (pro Kalendermonat) berücksichtigt. Der überschüssige Betrag wird der Kommune im Anschluss zurücküberwiesen.  Ab der zweiten Überweisung im Monat wird der Freibetrag nicht mehr berücksichtigt. 

Erfahren Sie mehr über die Aufladung der Bezahlkarte.

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