Freischaltungen von Privatkonten als Empfänger*innen (z. B. Sparkassen-Konto) für Überweisungen sollten nicht erfolgen, da dies nicht den vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten der Bezahlkarte durch Bund/Bundesländer entspricht. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen des Bunds/der Bundesländer.